Bundesfinanzierung

Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung – Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung – vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung).

DieTeilnehmende können nach der Absolvierung der eidg. Prüfung, unter Nachweis der an den Bildungsanbieter/die Schule bezahlten Kursgebühren, die Bundespauschale geltend machen. Die Bundespauschale beträgt 50% der anrechenbaren Kursgebühren und wird direkt an die Teilnehmenden der eidg. Prüfung entrichtet.

Auf der Internetseite des SBFI finden Sie detaillierte Informationen zum Inkrafttreten, zu den Beitragsvoraussetzungen und zum Antragsprozess:

https://www.sbfi.admin.ch/absolvierende